Steuern bei einer PV-Anlage?
Es gibt zwei Arten von Steuern im Zusammenhang mit dem Erwerb und dem Betreiben Ihrer Photovoltaikanlage.
Es gibt die Umsatzsteuer und die Einkommenssteuer. Beides betrachtet man getrennt voneinander.
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Starten wir mit dem Kauf Ihrer Anlage und die darauf zu zahlende Umsatzsteuer.
auf einer Photovoltaikanlage wurde bisher ein Steuersatz von 19% fällig. Diesen haben Sie auf alle Komponenten, sowie die erbrachte Handwerksdienstleistung zahlen mĂ¼ssen. Seit dem 1. Januar 2023 mĂ¼ssen Sie beim Kauf einer PV-Anlage keine 19 % Umsatzsteuer mehr zahlen. FĂ¼r Photovoltaikanlagen zahlt man jetzt 0 % statt frĂ¼her 19 % Steuer. Einfach gesagt sind Netto- und Brutto-Beträge auf der Rechnung identisch. Steuerrechtlich korrekt sprechen wir nicht von einem Wegfall der Umsatzsteuer, sondern von einem sogenannten Nullsteuersatz.
Nach Installation der Anlage erzielt man mit eingespeistem Strom Gewinne. Betrachten wir daher nun die Einkommenssteuer.
Auf Grund der SteuerbegĂ¼nstigung muss der erzeugte Strom, den man selbst verbraucht (Eigenverbrauch) ab 2023 nicht versteuert werden.
Wird zusätzlich zum Eigenverbrauch Strom ins öffentliche Netz eingespeist, erhält man eine RĂ¼ckvergĂ¼tung vom Energieversorger. Auf diesen verkauften Strom musste bisher Steuer bezahlt werden. Ende 2022 wurde beschlossen, dass die Einnahmen aus dem Verkauf von Solarstrom und auch der Eigenverbrauch von der Einkommensteuer befreit sind – und zwar rĂ¼ckwirkend, seit dem 1. Januar 2022.
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Kleine PV-Anlagen (unter 30 kWp) sind seit dem
1. Januar 2023 von der Einkommenssteuer befreit.
Gerne senden wir Ihnen ein persönliches Angebot zu.